Lerncoaching

Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken. -Galileo Galilei-

Für den Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler sind Emotionen und Motivation entscheidende Gelingfaktoren. Beim Lerncoaching nehmen wir daher das persönliche Erleben des Lernenden in den Blickwinkel, um so die verborgenen Ressourcen zu entdecken und zukünftig zu nutzen. Der Lerncoach und die Schülerin bzw. der Schüler sind gleichberechtigte Gesprächspartner. Im Dialog werden passende Lernstrategien erarbeitet, die das selbstgesteuerte Lernen unterstützen. Das Lerncoaching liefert so wichtige Impulse zur Erweiterung der eigenen Kompetenzen für eine individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler.

Im Unterschied zu Nachhilfe steht beim Lerncoaching das „Wie“ und nicht das „Was“ bezüglich des Lernenden im Mittelpunkt. Es schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit das Lernen erfolgreicher wird, Lernhemmnisse beseitigt werden und der Spaß am Lernen zurückkehrt, oder sich erstmals einstellen kann.

Wir freuen uns darüber, unseren Schülerinnen und Schülern diese zusätzliche ziel-, lösungs- und ressourcenorientierte Unterstützung anbieten zu können.

Lese- und Rechtschreibförderung am PDG

Wenn die Kinder aus der Grundschule auf die weiterführende Schule wechseln, ist der Stand des Rechtschreibkönnens und des Lesens meist sehr unterschiedlich. Die Ursachen für Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben sind vielfältig und spiegeln wider, dass das Erlernen der Rechtschreibung und des Lesens ein individueller Prozess ist. Um Lernschwierigkeiten aber früh festzustellen und individuell zu beheben, ermitteln die Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer der Jahrgangsstufe 5, ob bei einem Kind ein Förderbedarf festzustellen ist. Wird bei einem Kind ein Förderbedarf festgestellt, bieten wir einen Förderkurs an.

Im Mittelpunkt des Förderkurses steht die Vermittlung von rechtschreibtypischen Lernstrategien, wie z. B. das konsequente Silbensprechen. Dabei nimmt die Technik der Selbstkorrektur mithilfe der FRESCH- Methode einen hohen Stellenwert ein.

Da die Plätze im Kurs beschränkt sind (intensives Üben funktioniert nur in der Kleingruppe!), werden die Schülerinnen und Schüler nach folgenden Kriterien eingeladen:

  • Zu Beginn des Schuljahres wird im Rahmen des Deutschunterrichts obligatorisch ein Eingangsdiktat in den jeweiligen Klassen geschrieben. Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wird, werden zum Kurs eingeladen.
  • Wenn die Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten bereits in der Grundschule festgestellt wurden oder die Deutsch- bzw. Klassenlehrer/innen auf eine LRS-Problematik aufmerksam werden, können die betroffenen Schüler/innen unabhängig vom Diktatergebnis in die AG eingeladen werden.

Allgemeine Informationen zu den rechtlichen Aspekten von LRS:

Bitte beachten Sie, dass es klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit LRS gibt.

In den Klassen 5/6 entscheidet die Klassenkonferenz nach formlosem Antrag durch die Erziehungsberechtigten und unter Vorsitz der Schulleitung über das Vorhandensein einer LRS nach einer ca. sechsmonatigen Beobachtung. D. h., dass z. B. ein Nachteilsausgleich erst zum zweiten Halbjahr Anwendung finden kann. Eine Ausnahme hiervon kann nur gemacht werden, wenn ein entsprechendes medizinisch-psychologisches Gutachten vorliegt. Beachten Sie bitte außerdem, dass die endgültige Entscheidung der Klassenkonferenz – die Gesamtheit aller das Kind unterrichtender Lehrkräfte – obliegt.

Sollte ein LRS-Nachteilsausgleich auch ab Klasse 7ff. geltend gemacht werden, ist es außerdem zwingend notwendig, ein Gutachten vorzulegen, das klar bescheinigt, dass keine andere medizinisch-psychologische Störung vorliegt. Sie brauchen keine Bescheinigung darüber, dass Ihr Kind eine LRS hat – auch wenn das oft im Internet umhergeistert.

Da jede Entscheidung einen Einzelfall darstellt, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Deutschfachlehrkraft oder der LRS-Förderlehrkraft auf, um sich individuell beraten zu lassen.

Unsere LRS-Förderlehrkraft ist aktuell Frau Müller: s.mueller@evgo.de

Die Fachschaft Deutsch bildet sich als Gesamtes regelmäßig zum Thema LRS fort und kann Ihnen daher eine fundierte und angemessene Beratung und ggf. Anlaufstellen zu Ihrer Unterstützung nennen. Nicht zuletzt halten wir im Zweifelsfall Rücksprache mit der LRS-Beauftragten im Regierungspräsidium, da es immer wieder vorkommt, dass spezielle Voraussetzungen vorliegen.